Psychotherapie

In meiner Praxis arbeite ich schwerpunktmäßig mit der Kognitiven Verhaltenstherapie (KVT) sowie klärungsorientiert (KOP). Die KVT ist eines der Richtlinienverfahren in der ambulanten Psychotherapie, die KOP gehört dabei zu den Verfahren der sogenannten dritten Welle der Verhaltenstherapie, d.h. es handelt sich um eine Weiterentwicklung der klassischen KVT. Während die klassische Verhaltenstherapie vor allem auf die Veränderung von beobachtbarem Verhalten, später auf die Veränderung belastender bzw. dysfunktionaler Gedanken und zugrunde liegender Annahmen abzielte, bezieht die Dritte Welle vor allem Emotionen, Achtsamkeit und Akzeptanz mit ein. Die KOP richtet den Blick auf die individuellen Motive, Bedürfnisse und Beziehungsmuster eines Menschen. Häufig entstehen psychische Belastungen, wenn grundlegende Bedürfnisse, z.B. nach Anerkennung, Verlässlichkeit oder Autonomie über längere Zeit nicht ausreichend erfüllt wurden und so langfristig dysfunktionale Selbst- und Beziehungsannahmen entstanden sind, welche unser Erleben und Verhalten beeinflussen. Gemeinsam werden diese Zusammenhänge verständlich gemacht und neue, konstruktive Wege entwickelt, die eigenen Bedürfnisse wahrzunehmen und angemessen zu vertreten oder dysfunktionale Annahmen zu wichtigen Motiven zu identifizieren und zu verändern.

Ziel der Behandlung ist es, gemeinsam ein individuelles Erklärungsmodell zu entwickeln, vorhandene Ressourcen zu stärken und Veränderungen zu ermöglichen, die auch langfristig tragfähig sind.

Privattherapie

Neben meiner Tätigkeit als Vertragspsychotherapeutin biete ich Psychotherapie auch als Privatleistung an. Dieses Angebot richtet sich an Privatversicherte (je nach Tarif), Beihilfeberechtigte sowie Selbstzahlerinnen und Selbstzahler. Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen und sollte vor Behandlungsbeginn individuell geklärt werden.

Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen für Privatversicherte und Selbstzahlerinnen bzw. Selbstzahler erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) unter Anwendung der dort vorgesehenen Gebührenziffern und Steigungsfaktoren.